INZESTMONSTER |
INZEST-MONSTER |
inzest |
InzestInzest
(auch Blutschande) (Latein: incestum = Unzucht,
Blutschande) bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten.
Jede Kultur, jede Gesellschaft, jede Religion und jeder Stamm hat
andere Vorstellungen davon, was verbotener Inzest ist bzw. welcher
Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert
wird. Das
Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen
Nähe. Jedoch unterscheidet es sich von Kultur zu Kultur, wer
als nah
gilt. Der Begriff ist abzugrenzen von der Inzucht, welches eher auf die
genetische Komponente abzielt und in der Tier- und Pflanzenzucht als
ein gebräuchliches Verfahren zur Stabilisierung bestimmter
Merkmale
angewendet wird. Die früher verbreiteten
Eheschließungen unter nahen
Verwandten im europäischen Hochadel, in abgelegenen,
ländlichen
Gegenden oder in Auslandsgemeinden werden insbesondere als soziale
Inzucht bezeichnet.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest In
Europa war die Vetternehe zwischen Angehörigen des Hochadels
und vor
allem regierender Dynastien bis ins 20. Jahrhundert hinein mehr Regel
als Ausnahme. Fast jede königliche oder prinzliche Ehe wurde
zwischen
Cousins und Cousinen 2. oder höheren Grades geschlossen; aber
auch
Verbindungen zwischen Cousins und Cousinen 1. Grades kamen in allen
Herrscherhäusern, vor allem aber im Haus Habsburg,
überdurchschnittlich
oft vor. Ein prominentes Beispiel ist die Verheiratung der
Erzherzöge
Franz (nachmals Kaiser Franz II./I.) und Ferdinand sowie der
Erzherzogin Maria Klementine von Österreich mit den
Prinzessinnen Maria
Theresa und Maria Luisa sowie dem Kronprinzen Franz von Neapel-Sizilien
gegen Ende des 18. Jahrhunderts. Diese Paare waren jeweils sogar
zweifach Cousins und Cousinen 1. Grades, nämlich durch die
doppelte
Schwägerschaft ihrer Eltern Kaiser Leopold II. und Maria
Ludovica von
Spanien sowie König Ferdinand I. von Neapel-Sizilien
(geborener Prinz
von Spanien) und Maria Karolina von Österreich: Die Ehefrau
des einen
war jeweils die Schwester des anderen Mannes, so dass z. B. Franz mit
Maria Theresa die Tochter seines Onkels mütterlicherseits und
seiner
Tante väterlicherseits heiratete. Dieses Beispiel soll nach
verbreiteter Ansicht indessen auch die erbgesundheitlichen Gefahren der
Vetternehe einleuchtend aufzeigen, obwohl über einen
diesbezüglichen
ursächlichen Zusammenhang nur spekuliert werden kann und es
zahlreiche
Kulturen (und Tiergesellschaften) ohne signifikante erbgesundheitliche
Inzest(gebots)folgen gibt: Der älteste Sohn von Franz und
Maria
Theresa, der spätere Kaiser Ferdinand I. von
Österreich, litt an
Geistesschwäche und Epilepsie und war unfähig, die
Regierung auszuüben.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest Inzest
wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader
Linie
Verwandten – also Eltern, Großeltern,
Urgroßeltern, und deren Kindern,
Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern
(letzteres
ist rechtlich umstritten) verfolgt. In Deutschland werden die
Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur
Tatzeit jünger
als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine
Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch
Minderjährige eine
gegenüber den Minderjährigen bloß nicht
verfolgbare rechtswidrige
Straftat (die dogmatische Einordnung ist strittig) dar. Damit bleiben
aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. In
Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit
jünger als 19 Jahre war
und zur Tat verführt wurde.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest In
Deutschland bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das
Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen
Rechts durch
Adoption erloschen ist. § 173 des deutschen Strafgesetzbuchs
stellt nur
den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe. Andere
sexuelle Praktiken sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es auf Grund des
§
173 StGB auf dem Gebiet der früheren Bundesrepublik
Deutschland
(Westdeutschlands) zehn Verurteilungen. Am 13. März 2008
befand das
Bundesverfassungsgericht § 173 StGB als mit dem Grundgesetz
gerade
wegen Art. 6 GG (unter Zuhilfenahme eines abstrakten Familienbegriffes)
und wegen Art. 2 GG (mit Verweis auf das allgemeine Sittengesetz)
vereinbar. [5] Ob § 173 StGB mit der (gegenüber dem
Rechtsschutz des
Grundgesetzes) wesentlich weitgehenderen Europäischen
Menschenrechtskonvention vereinbar ist, wird der Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte des Europarates zu befinden
haben. In
der Schweiz gilt i.G. die gleiche Regelung wie in Deutschland. In
Österreich ist die Strafbarkeit unabhängig vom
zivilrechtlichen
Verwandtschaftsverhältnis, nur das biologische zählt.
Dieses muss im
Gerichtsverfahren von Amts wegen geprüft werden. Das in
Österreich als
„Blutschande“ bezeichnete Tatbild wird in
absteigender Linie mit bis zu
drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Zwischen Geschwistern ist die
Regelung folgendermaßen: „Wer mit seinem Bruder
oder mit seiner
Schwester den Beischlaf vollzieht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten zu bestrafen.“ In neuerer Zeit wird verschiedentlich
argumentiert, dass das Inzestverbot im Prinzip
überflüssig sei, da die
genetisch bedingten Risiken für den aus Inzest resultierenden
Nachwuchs
bekannt seien und das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung
höher zu
werten sei. Zudem sei das Ziel eines solchen Verbots unklar, da die
Verhütung potenziell erbkranken Nachwuchses kein Ziel des
Staates sei.
Es gilt aber in jedem Fall als notwendig, alle Inzestwilligen
über
diese Risiken und ihre Vermeidung (mittels
Empfängnisverhütung)
aufzuklären.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Inzest |
MonsterMonster
(lat. monstrum, „Mahnzeichen“ wie lat.
monstrare, „zeigen“ von lat. monere,
„mahnen, warnen“) ist ein Ausdruck
für Dinge, die sich durch Größe,
Stärke oder auch Hässlichkeit
hervorheben.
Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff Monster ein meist (im Verhältnis zu einem eher idealtypisch gesehenen Menschen) ungestaltes Wesen, dessen Missgestalt seinen einzigen Zweck zunächst im Verweis auf das Maß, ein Ideal (in körperlicher wie ideeller Hinsicht) findet. Vor allem im Umkreis des theologischen Denkens der Kirchenväter und des Mittelalters ist das Monstrum ein Mahnzeichen, das die Gläubigen auf die Gefahren und Folgen eines Abweichens vom rechten Glauben hinweisen soll - das also bewusst von Gott gesetzt ist. Monster in diesem Bildbereich konnten Tiere, mythologische Mischwesen, aber durchaus auch 'menschliche Wesen' sein: "monstra sunt in genere humano" (Augustinus; "Monster sind Teil des Menschengeschlechts"). Der Ausdruck wird heute meist auf eine phantastische Kreatur mit stark erschreckenden Anteilen, jedoch auch umgangssprachlich auf alltägliche Dinge angewendet, die die oben genannten Kriterien erfüllen. Monster als fiktive Kreaturen haben ihren Ursprung meist in der Phantasie der Menschen, in Albträumen oder Mythen und symbolisieren Ängste, die so leichter erfasst werden können. Sie haben die Funktion von Schreckgespenstern oder Ungeheuern und führen Kindern das Grauen sowie auch mögliche Antworten darauf vor Augen. Die Sesamstraße führte einen neuen, liebenswerten Monstertyp ein, dessen bekanntester Vertreter wohl das Krümelmonster ist. Ähnlich humorvoll gestaltet sind die Hauptdarsteller im Zeichentrick-Film Die Monster AG. Einen anderen liebenswerten Monstertyp hat Dietlind Neven-du-Mont in ihrem Buch "Das Getüm" (1970) geschaffen. Im archäologischen Sprachgebrauch werden als Monster Mischwesen bezeichnet mit Tierkörpern und Tierköpfen (z.B. Greif oder Drachen), meist aber Tierkörper mit menschlichem Köpfen wie die Sphinx (Frauenkopf und Löwinnenkörper) oder Kentauren (Menschenoberkörper und Pferdeleib). Den Gegensatz bildet der Begriff Dämon, der ein theriokephales, also tierköpfiges Mischwesen mit mindestens menschengestaltigen Beinen bezeichnet, so zum Beispiel der Ziegendämon. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Monster Sexualstrafrecht.deHilfe per
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